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   VGH Bayern, 20.10.1986 - 6 CS 86.02626   

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https://dejure.org/1986,22073
VGH Bayern, 20.10.1986 - 6 CS 86.02626 (https://dejure.org/1986,22073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.1986 - 6 CS 86.02626 (https://dejure.org/1986,22073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 1986 - 6 CS 86.02626 (https://dejure.org/1986,22073)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide

    Vielmehr hat die (Inzident-) Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (vgl. VGH München, Beschl. v. 20.10.1986 - 6 CS 86.02626 -, VGH n.F. 39, 86, 87; OVG Weimar, Beschl. v. 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, juris Rn. 25).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    In der Regel wird daher im Rahmen des Eilverfahrens von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Abgabensatzung auszugehen sein (BayVGH, Beschluß v. 20. Oktober 1986 - 6 CS 86.02626 -, in VGH n.F. 39, 86 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, a.a.O.; vgl. auch ThürOVG, Beschluß v. 17. Juli 1997 - 2 ZEO 252/97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2022 - 5 MB 15/22

    Bemessung der Zweitwohnungssteuer

    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (vgl. Beschluss des Senats vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7, mit Verweis auf: VGH München, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 6 CS 86.02626 -, VGHE BY 39, 86-88, juris Orientierungssatz 1; OVG Weimar, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - juris Rn. 25 mwN).
  • VG Gera, 08.12.1998 - 5 E 1256/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

    Hiervon ausgehend ist in Eilverfahren grundsätzlich von der Gültigkeit der einem Abgabebescheid zugrunde liegenden Satzungsnorm auszugehen, es sei denn, daß deren Nichtigkeit offensichtlich ist, d. h. auch ohne tiefere Überprüfung auf der Hand liegt (ThürOVG, Beschl. v. 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - BayVGH, Beschl. v. 20.10.1986 - 6 CS 86.02626 - Juris; Beschl. v. 13.04.1994 - 6 CS 94.393; ständige Rechtsprechung der Kammer).
  • VG Gera, 02.07.1997 - 5 E 1026/96

    Gebühren; Gebühren

    Hiervon ausgehend ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Eilverfahren grundsätzlich von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrundeliegenden Satzungsnorm auszugehen, es sei denn, daß deren Nichtigkeit offensichtlich ist, d.h. auch ohne tiefere Überprüfung auf der Hand liegt (BayVGH, Beschl. v. 20.10.1986 - 6 CS 86.02626 -, juris; Beschl. v. 13.4.1994 - 6 CS 94.393 - VG Meiningen, Beschl. v. 16.1.1995 - 8 E 555/94 Me -, ThürVBl. 1995 S. 183 und LKV 1996 S. 142; ständige Rechtsprechung der Kammer).
  • VG Gera, 02.09.1997 - 5 E 1423/96

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Hiervon ausgehend ist im Eilverfahren grundsätzlich von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrundeliegenden Satzungsnorm auszugehen, es sei denn, daß deren Nichtigkeit offensichtlich ist, d. h. auch ohne tiefere Überprüfung auf der Hand liegt (VGH München, Beschl. v. 20. Oktober 1986 - 6 CS 86.02626 -, JURIS; VG Meiningen, Beschl. v. 16. Januar 1995 - 8 E 555/94.Me -, Thür.VBl. 1995 S. 183 u. LKV 1996 S. 142).
  • VG München, 15.06.2012 - M 2 S 12.1410

    Erschließungsbeitrag; ernstliche Zweifel bejaht; Widmung beschränkt-öffentlicher

    Wegen der Tragweite der vorliegend erforderlichen Ermittlungen und Berechnungen im Fall eines Übergangs von der Gesamt- zu einer Einzelabrechnung müsste dies aber ohnehin dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. BayVGH vom 20.10.1986 Az. 6 CS 86.02626).
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